Im Falle eines Sportunfalls wird dieser je nach Alter der verletzten Person beim kommunalen Schadenausgleich (Kinder und Jugendliche) oder bei der ARAG Sportschadenversicherung gemeldet.
Diese treten ein, wenn es aufgrund des Sportunfalls später zu Folgenschäden kommt bzw. wenn es aufgrund des Sportunfalls zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen sollte.
Die Versicherungen decken NICHT die aktuellen Krankheitskosten. Diese Kosten müssen über die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse der verunfallten Person abgerechnet werden.
Wendet euch bei einem Unfall bitte an
Claudia Liebrecht
Sport- und Sozialwart des TuS Niedernwöhren
Telefon: 0171/8772211
E-Mail: claudia.liebrecht@gmx.de
Der Unfall muss innerhalb von sechs Monaten an die zuständige Stelle gemeldet werden. Die entsprechenden Formulare sind als PDF angehängt. Bitte füllt diese Formulare aus und leitet sie den Sport- und Sozialwart weiter. Dieser reicht die Anträge dann bei der zuständigen Stelle ein.
Sollte es im Rahmen der Teilnahme am Sport zu einem Brillen- oder Zahnschaden kommen, besteht die Möglichkeit einer anteiligen Erstattung der Reparaturkosten. Hierfür muss ebenfalls die Unfallmeldung der ARAG verwendet werden.