Wichtige Infos zur Nutzung des Bullis

Wichtig: Zur Prüfung, ob beim Fahrer noch eine Einweisung gemacht werden muss, ist unter Nutzungszweck ZWINGEND der Fahrer/die Fahrerin zu nennen.

Richtlinien zur Benutzung des vereinseigenen TuS-Fahrzeugs
VW T5-Kombi 2.0: SHG-TN 912

Grundsätzliches:
Das Fahrzeug darf nur für Fahrten, die dem Vereinszweck (vorrangig für Jugendmannschaften) dienen und nicht für Privatfahrten genutzt werden.
Das Fahrzeug ist Eigentum des Vereins und ist pfleglich zu behandeln!

Die Nutzung des Fahrzeugs ist im Vorfeld im Internet (Zugang zur Anmeldeliste wird nur für Abteilungsleiter freigegeben, wenn die „Richtlinien“ anerkannt wurden!) Anmeldungen erfolgen in chronologischer Reihenfolge. Bei Überschneidungen entscheidet der Fahrzeugkoordinator Ernst-Dieter Breimeier.

Kriterien sind nacheinander:

  1. Jugend vor Erwachsenen
  2. Die größere Entfernung hat Vorrang

Die Übergabe erfolgt zum reservierten Zeitpunkt.

Der jeweilige Fahrer muss mindestens 25 Jahre und darf höchstens  70 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er verpflichtet sich zur bestimmungsgemäßen Nutzung und zur ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuches!

Das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere (beglaubigte Kopie, Fahrtenbuch und Fahrzeugschlüssel) sind bei der Westfalentankstelle in Niedernwöhren abzuholen, bzw. abzugeben.

Von jedem Benutzer sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

a. Benutzer (Abteilung Sparte)
b. Fahrer
c. Benutzungszeitraum
d. Kilometerstand bei Fahrtbeginn
e. Kilometerstand bei Fahrtende
f.  Zweck der Benutzung
g. Bemerkungen zum Fahrzeugzustand usw.

Einschließlich Fahrer sind 9 Personen zugelassen.

Die Rückgabe muss ebenfalls zum Ende der reservierten Zeit erfolgen.
Das Fahrzeug muss immer ausreichend betankt zurückgegeben werden.

Vor jeder Erstnutzung des Fahrzeuges ist eine Fahrzeug-Einweisung erforderlich und zu dokumentieren.

Hauptverantwortlich für den Einsatz des Fahrzeugs ist der Vereinsvorsitzende.

Fahrzeugverantwortliche Koordinatoren sind:

Ernst-Dieter Breimeier,
Tel. 05721/6136 oder 0160/99241063,
E-Mail: ernst-dieter-breimeier@t-online.de

– Erwin Schönbeck, Tel. 05721/76334
– Ernst Liebrecht, Tel. 05721/75462

Aufgaben des Fahrzeugkoordinators:
– Fachgerechtes Warten und Pflege (äußerlich)
– Kontrolle der vorgeschriebenen gültigen Fahrerlaubnis  beim Fahrer (Stichproben)
– Überprüfung der ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuches

Vor Fahrtbeginn sollte sich der Fahrer/Nutzer das Fahrzeug auf äußere Beschädigungen ansehen und ggf. diese im Fahrtenbuch vermerken, -(bzw. sie sofort nach Feststellung melden) falls sie nicht schon von Vornutzern eingetragen sind. Bei festgestellten größeren Mängeln, die eine Weiternutzung nicht zulassen, muss die nächste Werkstatt angefahren werden, bzw. der Fahrzeugkoordinator informiert werden.

Unfälle sind unverzüglich dem Fahrzeugkoordinator mitzuteilen. Alle Angaben über die beteiligten Fahrzeuge und Personen sind dem Verein zu melden.

Für Verkehrsüberschreitungen haftet der jeweilige Fahrer persönlich. Das Fahrzeug darf nur von den eingetragenen Fahrern bedient werden. Im Schadensfall – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit (z.B. unangemessener Geschwindigkeit) entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob und in welcher Höhe der Unfallverursacher persönlich für den Schaden haftet.

Im Fahrzeug sind das Rauchen sowie das Einnehmen von alkoholischen Getränken strengstens untersagt. Auch das Einnehmen von sonstigen Getränken und Speisen ist grundsätzlich verboten und kann nur bei längeren Fahrten ausnahmsweise erlaubt werden.

Vereinsversicherung: R+V

Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben und muss innen gereinigt sein.

Nutzern, die diese Regeln nicht beachten, wird das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Sollte die Tankstelle bei Rückgabe des Fahrzeugs geschlossen sein, ist der Schlüssel in den Briefkasten bei Ernst Liebrecht, Vor der Reihe 8, einzuwerfen.

Der Vorstand